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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr: sinnvoll?

Von Stefan RothAktualisiert am 26. Dezember 20257 Min. Lesezeit

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr: was sie kostet, wann sie sich lohnt und welche Alternative meist besser ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr: sinnvoll?
Inhaltsverzeichnis
  1. Was die Beitragsrückgewähr überhaupt verspricht
  2. Wie viel kostet der Aufschlag bei der Beitragsrückgewähr?
  3. Der Vergleich, den die Anbieter nicht gern rechnen
  4. Wann lohnt sich die BU mit Beitragsrückgewähr trotzdem?
  5. Worauf es bei den Bedingungen wirklich ankommt
  6. Die Steuerfrage, die gern unter den Tisch fällt

Vor ein paar Jahren saß mir ein Industriemechaniker gegenüber, Anfang dreißig, der einen fertigen Vorschlag mitgebracht hatte. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, vom Außendienst seiner Hausbank. Sein Satz: “Wenn nichts passiert, kriege ich am Ende alles wieder. Das ist doch besser als die Variante, wo das Geld einfach weg ist.” Genau dieser Gedanke verkauft das Produkt. Und genau an dieser Stelle wird es teuer, wenn man nicht nachrechnet.

Ich verdiene mein Geld seit fünfzehn Jahren mit der Beratung zu Arbeitskraftabsicherung, und die Beitragsrückgewähr taucht in fast jedem zweiten Erstgespräch auf. Schauen wir uns also nüchtern an, was dahintersteckt, was es kostet und für wen es sich am Ende rechnet.

Was die Beitragsrückgewähr überhaupt verspricht

Das Prinzip ist schnell erklärt. Sie zahlen nicht nur den reinen Risikobeitrag für Ihre BU, sondern noch einen Aufschlag obendrauf. Dieser zusätzliche Teil wird angespart, meist in einem klassischen Sicherungsvermögen, manchmal in einem Fonds. Bleiben Sie bis zum Vertragsende gesund und arbeitsfähig, bekommen Sie dieses Kapital plus die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt.

Wichtig ist das Wort “Überschüsse”. Die wenigsten Tarife garantieren die volle Beitragssumme zurück. Zurück kommt der angesparte Anteil mit der Rendite, die der Versicherer tatsächlich erzielt hat. Und die ist bei der klassischen Anlage seit Jahren mager.

Der entscheidende Haken steht selten auf der ersten Seite des Angebots: Werden Sie berufsunfähig, ist das angesparte Geld in aller Regel verloren. Es wird dann verwendet, um Ihre Rente mitzufinanzieren. Sie bekommen also entweder die Rente oder die Rückgewähr, nie beides. Das ist der Punkt, an dem das Versprechen “Geld zurück” eine Bedingung bekommt, die viele übersehen.

Wie viel kostet der Aufschlag bei der Beitragsrückgewähr?

Der Aufschlag liegt typischerweise bei 40–60 % des reinen BU-Beitrags – bei einer Laufzeit bis 67 summiert sich das auf viele tausend Euro. Reden wir über Zahlen, denn daran scheitern die meisten Onlineratgeber. Sie nennen “teurer” und lassen es dabei. Wer die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht kennt, sollte sich zuerst einen Überblick verschaffen – denn erst dann wird klar, wie stark der Rückgewähr-Aufschlag ins Gewicht fällt. Hier ein realistisches Beispiel aus der Praxis für einen 30-jährigen Angestellten, kaufmännischer Beruf, 1.500 Euro Monatsrente, Laufzeit bis 67:

Variante Monatsbeitrag Beitrag über 35 Jahre Auszahlung bei Gesundheit
Reine BU, Beitragsverrechnung ca. 55 Euro ca. 23.100 Euro keine
BU mit Beitragsrückgewähr ca. 95 Euro ca. 39.900 Euro ca. 18.000 bis 24.000 Euro

Die Spanne bei der Auszahlung ist Absicht, weil sie von der laufenden Überschussbeteiligung abhängt und niemand 35 Jahre im Voraus kennt. Die linke Spalte zeigt, woran es hängt: Der Aufschlag liegt grob bei 40 Euro im Monat. Über die Laufzeit zahlen Sie rund 16.800 Euro mehr und bekommen am Ende, im günstigen Fall, etwa diesen Betrag wieder heraus. Sie leihen dem Versicherer also über Jahrzehnte Geld zu einer Rendite, die oft kaum die Inflation schlägt.

Genau hier liegt mein Hauptkritikpunkt. Sie kaufen sich teuer das Gefühl, nichts zu verschenken, und verschenken dabei die Rendite, die dasselbe Geld woanders gebracht hätte.

Der Vergleich, den die Anbieter nicht gern rechnen

Stellen Sie die Beitragsrückgewähr einmal gegen das, was Berater wie ich seit Jahren empfehlen: reine BU plus eigener Sparplan. Sie schließen die günstige Variante mit Beitragsverrechnung ab und legen die gesparten 40 Euro im Monat selbst an, etwa in einen breit gestreuten ETF.

  • 40 Euro monatlich über 35 Jahre sind 16.800 Euro eingezahltes Kapital.
  • Bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent pro Jahr werden daraus rund 53.000 bis 55.000 Euro.
  • Selbst nach Abgeltungsteuer bleibt deutlich mehr übrig als die 18.000 bis 24.000 Euro aus der Beitragsrückgewähr.

Das ist keine Augenwischerei mit Traumrenditen. 6 Prozent ist der langjährige Schnitt eines Weltaktienindex, nicht der Bestfall. Selbst wenn Sie vorsichtig mit 4 Prozent rechnen, landen Sie bei etwa 36.000 Euro und schlagen die Kombi-Lösung immer noch klar. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt grundsätzlich, Risikoabsicherung und Vermögensaufbau zu trennen.

Der zweite Vorteil wiegt fast schwerer als die Rendite: Sie kommen jederzeit an Ihr Geld. Brauchen Sie mit 45 plötzlich eine größere Summe, verkaufen Sie Anteile. Beim Kombivertrag ist das Kapital eingesperrt. Eine Kündigung bedeutet meist, dass Sie den BU-Schutz mitverlieren, und den bekommen Sie mit 45 und ein paar Diagnosen oft nicht mehr zu denselben Bedingungen zurück.

Wann lohnt sich die BU mit Beitragsrückgewähr trotzdem?

Für die meisten Versicherten lohnt sie sich rechnerisch nicht. Es gibt jedoch konkrete Ausnahmen, in denen ich die Beitragsrückgewähr nicht rundheraus ablehne. Sie betreffen nicht das Rechnerische, sondern den Menschen dahinter.

Da ist der Typ Sparer, der es einfach nicht hinbekommt. Jeder Euro, der nicht automatisch abgebucht wird, landet im Konsum. Ich hatte einen Kunden, einen Koch, der dreimal einen ETF-Sparplan eingerichtet und dreimal nach wenigen Monaten wieder geplündert hatte, weil das Geld eben da war. Für so jemanden ist der überteuerte Zwangssparplan im Versicherungsmantel besser als gar kein Vermögensaufbau, weil er an das Geld schlicht nicht so leicht herankommt. Das ist eine Verhaltensentscheidung, keine Renditeentscheidung, und das sage ich den Leuten auch genau so.

Dann gibt es Selbstständige und Freiberufler, die mit schwankendem Einkommen leben. Manche Tarife mit Rückgewähr erlauben Beitragspausen oder das Aussetzen von Zahlungen, ohne dass der Schutz sofort kippt. Wer eine längere Auszeit plant, ein Sabbatical oder Elternzeit, schaut sich solche Klauseln genauer an.

Und ehrlich gesagt gibt es Menschen, die psychologisch zwei Verträge nicht trennen wollen oder können. Wenn die Alternative ist, dass aus Bequemlichkeit gar keine BU abgeschlossen wird, dann ist eine teurere Kombilösung allemal besser als ein ungeschütztes Leben. Die BU selbst ist das, was zählt. Alles andere ist Beiwerk.

Worauf es bei den Bedingungen wirklich ankommt

Wenn Sie sich für die Rückgewähr entscheiden, dann nicht über den Sparanteil, sondern über die Substanz des BU-Schutzes. Ein Kombivertrag ist wertlos, wenn die eigentliche Versicherung schwach ist. Diese Punkte schaue ich mir zuerst an, lange bevor über Auszahlung geredet wird:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer darf Sie nicht auf irgendeinen anderen zumutbaren Beruf verweisen. Ohne diesen Verzicht taugt keine BU etwas, egal wie schön die Rückgewähr aussieht.
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, damit Sie die Rente bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung erhöhen können.
  • Rückwirkende Leistung ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab Antragstellung.
  • Eine vereinbarte Leistung schon ab sechs Monaten voraussichtlicher Berufsunfähigkeit, statt einer geforderten Dauerprognose.
  • Endalter 67, sonst klafft eine Lücke bis zur Altersrente.

Erst wenn diese Dinge stimmen, ist die Frage nach der Beitragsrückgewähr überhaupt interessant. Ein toller Sparanteil rettet einen löchrigen Vertrag nicht.

Die Steuerfrage, die gern unter den Tisch fällt

Ein Argument der Verkäufer lautet, die Auszahlung sei steuerfrei. Das stimmt, aber nur unter einer Bedingung. Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist komplex und hängt stark vom Vertragstyp ab. Handelt es sich um eine reine Risiko-BU mit Beitragsrückgewähr, bleibt die Überschussauszahlung am Ende in der Regel einkommensteuerfrei. So weit, so gut.

Anders sieht es aus, wenn die BU in eine Rentenversicherung oder eine Rürup-Police eingebaut ist. Dann greifen die Steuerregeln des Hauptvertrags, und die sind häufig deutlich ungünstiger, von der nachgelagerten Besteuerung der Rente bis zur Halbeinkünfteregelung bei der Kapitalauszahlung. Ergänzend lohnt ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen: Die Deutsche Rentenversicherung informiert über staatliche Erwerbsminderungsrente, die bei privater BU als Basis dient. Lassen Sie sich also genau zeigen, welcher Vertragstyp Ihnen verkauft wird, “selbstständige BU” oder “BU als Zusatz zur Rentenversicherung”. Das eine Wort im Kleingedruckten entscheidet, ob die schöne Steuerfreiheit überhaupt gilt. Ich habe schon Verträge gesehen, bei denen der Kunde fest mit einer steuerfreien Auszahlung rechnete und am Ende für die Hälfte ans Finanzamt musste.

Mein praktischer Rat nach all den Jahren: Trennen Sie Risiko und Sparen. Sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit dem besten reinen BU-Tarif ab, den Ihr Gesundheitszustand und Ihr Budget hergeben, und bauen Sie Ihr Vermögen daneben auf, wo Sie es kontrollieren. Wer trotzdem die Beitragsrückgewähr will, sollte das mit offenen Augen tun und vorher den Aufschlag durch die Renditeformel jagen. Rechnen Sie selbst nach, bevor jemand anderes für Sie rechnet.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Beitragsrückgewähr bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?+

Sie zahlen einen Aufschlag auf den reinen BU-Beitrag. Dieser Teil fließt in einen Sparvertrag. Werden Sie bis zum Ende nicht berufsunfähig, bekommen Sie das angesparte Kapital plus Überschüsse ausgezahlt. Werden Sie berufsunfähig, ist das Geld in der Regel weg, weil es in die Rentenzahlung umgeleitet wird.

Lohnt sich eine BU mit Beitragsrückgewähr?+

Für die meisten Menschen nicht. Der Sparanteil rentiert sich schlechter als ein eigener ETF-Sparplan, und der Vertrag ist starr. Sinnvoll kann sie für Leute sein, die sonst gar nicht sparen würden oder denen die psychologische Bindung eines kombinierten Vertrags wichtig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsrückgewähr und Beitragsverrechnung?+

Bei der Beitragsrückgewähr sparen Sie Geld für eine spätere Auszahlung an. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse des Versicherers sofort mit Ihrem Beitrag verrechnet, sodass Sie von Anfang an weniger zahlen. Die Beitragsverrechnung ist für die meisten die bessere Wahl.

Ist die Auszahlung der Beitragsrückgewähr steuerfrei?+

Bei einer reinen Risiko-BU mit Beitragsrückgewähr ist die Überschussauszahlung in der Regel einkommensteuerfrei. Steckt die BU dagegen in einer Renten- oder Rürup-Police, gelten andere, oft ungünstigere Steuerregeln. Den genauen Vertragstyp sollten Sie vor Abschluss prüfen.

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