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Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuer: absetzen und versteuern

Von Michael BrandweinAktualisiert am 2. Januar 20267 Min. Lesezeit

Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer: Beiträge absetzen, BU-Rente versteuern und Ertragsanteil einfach erklärt.

Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuer: absetzen und versteuern
Inhaltsverzeichnis
  1. Beiträge absetzen: theoretisch ja, praktisch meist nein
  2. Wo es beim Beitrag wirklich etwas bringt
  3. Wie wird die BU-Rente versteuert?
  4. Eigenständig oder kombiniert: meine Linie
  5. Wo trägt man die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?

Ein Mandant rief mich im März an, ziemlich aufgebracht. Sein Steuerberater hatte ihm gesagt, die BU-Beiträge brächten in der Steuererklärung “praktisch nichts”. Er hatte 58 Euro im Monat eingeplant und sich auf eine kleine Rückzahlung gefreut. Der Steuerberater hatte recht. Und trotzdem war die Geschichte nicht zu Ende, denn die spannende Frage kommt erst später, nämlich dann, wenn die Rente tatsächlich fließt.

Das ist der Punkt, den die meisten Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer durcheinanderbringen. Es gibt zwei völlig getrennte Baustellen: was du beim Einzahlen absetzen kannst, und wie die Rente im Leistungsfall besteuert wird. Beides hängt zusammen, aber nicht so, wie man auf den ersten Blick denkt.

Beiträge absetzen: theoretisch ja, praktisch meist nein

Die Beiträge zur eigenständigen BU gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Du trägst sie in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, und damit hat sich der Vorgang. So weit die Theorie.

Das Problem ist der gemeinsame Topf. In diesen Topf fallen nämlich auch die Kranken- und Pflegeversicherung, eine private Unfallversicherung, die Haftpflicht und einiges mehr. Und der Topf hat einen Deckel:

  • Angestellte und Beamte: 1.900 Euro im Jahr
  • Selbstständige, die ihre Krankenversicherung allein tragen: 2.800 Euro im Jahr

Jetzt rechne kurz mit. Ein Angestellter mit etwa 3.500 Euro brutto zahlt allein für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung schon weit über 1.900 Euro im Jahr an eigenem Anteil. Der Deckel ist also dicht, bevor auch nur ein Cent BU-Beitrag berücksichtigt wird. Genau deshalb sagen seriöse Berater offen, dass die eigenständige BU bei Angestellten beim Beitrag fast nie Steuer spart. Ich sage es Mandanten lieber gleich, statt sie auf eine Rückzahlung hoffen zu lassen, die nie kommt.

Bei Selbstständigen sieht es etwas freundlicher aus. Wer privat versichert ist und nur die reine Basisabsicherung der Krankenversicherung anrechnen lässt, hat im Topf manchmal noch Platz für einen Teil des BU-Beitrags. Garantiert ist das aber nicht, und ehrlich gesagt landet auch hier der Großteil schon bei der Gesundheitsvorsorge. Welche Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten für Selbstständige realistisch sind, lohnt sich vorab zu prüfen.

Wo es beim Beitrag wirklich etwas bringt

Spannend wird es, sobald die BU nicht allein steht, sondern an ein Altersvorsorgeprodukt gekoppelt ist. Dann gelten andere Regeln und andere Töpfe.

Die bekannteste Variante ist die BU als Zusatzbaustein in einer Rürup-Rente, im Fachjargon eine Basisrente mit BUZ. Diese Beiträge zählen nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, sondern zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Und dort ist der Deckel 2026 wesentlich höher.

Variante Steuerlicher Höchstbetrag 2026 (ledig) In der Praxis nutzbar?
Eigenständige BU (Angestellter) 1.900 Euro, Topf meist schon voll selten
Eigenständige BU (Selbstständiger) 2.800 Euro, Topf oft schon voll manchmal teilweise
BU in Rürup-Rente (Basisrente) 30.826 Euro ja, voll absetzbar
BU über die Firma (bAV) bis 8 Prozent der BBG, rund 7.728 Euro ja, direkt vom Brutto

Bei der betrieblichen Variante, der BU über den Arbeitgeber, läuft der Beitrag direkt aus dem Bruttogehalt. Einen Überblick über typische Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten und Beiträge für alle Varianten bietet der separate Ratgeber. Du sparst sofort Steuern und Sozialabgaben, ohne überhaupt etwas in der Steuererklärung eintragen zu müssen. Bei 1.000 Euro Jahresbeitrag und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent kostet dich das netto nur rund 500 Euro. Das klingt nach dem klaren Sieger. Ist es aber nicht, und das hat mit der zweiten Baustelle zu tun.

Wichtig ist außerdem, dass der hohe Rürup-Höchstbetrag nicht für den BU-Beitrag allein reserviert ist. In diesen Topf zählen auch deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Angestellten ist davon ein großer Teil schon durch die Rentenbeiträge belegt, bevor die freiwillige Rürup-Einzahlung überhaupt anfängt. Frei verfügbar ist der Spielraum also vor allem für Selbstständige ohne gesetzliche Rente.

Wie wird die BU-Rente versteuert?

Bei einer klassischen eigenständigen BU wird nur ein kleiner Ertragsanteil besteuert – oft unter 20 Prozent der Rente. Bei Rürup- oder betrieblichen Varianten fällt dagegen fast die volle Rente unter die Steuerpflicht.

Wer beim Beitrag spart, zahlt fast immer im Leistungsfall drauf. Das deutsche Steuerrecht ist da konsequent, es will sein Geld einmal sehen, entweder vorn oder hinten. Und genau diesen Teil unterschlagen viele Vergleichsseiten.

Bei der klassischen, eigenständigen BU wird die Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Das ist eine sehr alte und sehr günstige Regel für abgekürzte Leibrenten. Der Ertragsanteil richtet sich danach, wie viele Jahre die Rente voraussichtlich noch läuft, also bis zum vereinbarten Endalter.

Restlaufzeit der BU-Rente Steuerpflichtiger Ertragsanteil
5 Jahre 5 Prozent
10 Jahre 12 Prozent
15 Jahre 16 Prozent
20 Jahre 21 Prozent

Rechtsgrundlage ist § 55 EStDV. Ein Beispiel aus der Beratung: Ein selbstständiger Grafiker, 50, wird berufsunfähig und bekommt 1.500 Euro Monatsrente bis 65, also 15 Jahre lang. Weitere Details, wann und wie die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich ausgezahlt werden, findest du im verlinkten Artikel. Versteuert werden davon nur 16 Prozent, also 240 Euro im Monat. Liegt sonst kein nennenswertes Einkommen vor, bleibt das wegen des Grundfreibetrags von 12.348 Euro oft komplett steuerfrei. Im schlechteren Fall, mit Nebeneinkünften, zahlt er auf diese 240 Euro Steuer, der Rest der 1.500 Euro bleibt unangetastet.

Jetzt die andere Seite. Bei der Rürup-BU und bei der betrieblichen BU wird im Leistungsfall fast die volle Rente besteuert. Bei Rürup sind es 2026 schon 84 Prozent, und dieser Anteil steigt jedes Jahr weiter Richtung 100 Prozent. Bei der bAV-Variante kommt obendrauf, dass auf die Rente die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden, grob 18 bis 20 Prozent.

Das dreht das Bild komplett. Von 1.500 Euro Rente aus einer betrieblichen BU bleiben nach Steuer und Sozialabgaben schnell nur rund 780 Euro netto übrig. Von 1.500 Euro aus einer eigenständigen BU bleiben dem Grafiker oft fast die vollen 1.500 Euro. Das ist kein kleiner Unterschied, das ist fast das Doppelte, und zwar genau in dem Moment, in dem man auf jeden Euro angewiesen ist.

Eigenständig oder kombiniert: meine Linie

Wenn mich jemand fragt, was er nehmen soll, drehe ich die Frage um. Geht es dir um ein paar Euro Steuerersparnis heute, oder um maximale Netto-Rente an dem Tag, an dem du nicht mehr arbeiten kannst?

In aller Regel zählt der zweite Tag. Die BU ist kein Steuersparmodell, sie ist eine Existenzabsicherung. Wer sie nur wegen des Absetzens in eine Rürup-Hülle steckt, verschenkt im Ernstfall einen erheblichen Teil der Leistung. Die Rürup-BU lohnt eigentlich nur für gut verdienende Selbstständige, die ohnehin in die Basisrente einzahlen und den hohen Beitragsabzug echt brauchen, weil ihre Steuerlast hoch ist.

Für alle anderen, gerade für Angestellte, ist die eigenständige BU meistens die sauberere Wahl. Du verzichtest auf einen kleinen oder nicht vorhandenen Steuervorteil beim Beitrag und kaufst dir dafür eine im Ernstfall fast steuerfreie Rente. Das ist ein guter Tausch. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich sinnvoll für deine Situation ist, erklärt der verlinkte Ratgeber. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, bei der Produktwahl die Nettoauszahlung im Leistungsfall in den Vordergrund zu stellen.

Wo trägt man die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?

Eine eigenständige BU gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Eine BU als Rürup-Zusatzbaustein kommt in denselben Block, aber bei den Altersvorsorgeaufwendungen.

Auch wenn der Vorteil klein ist, trag die Beiträge trotzdem ein. Es kostet nichts und in Jahren mit niedrigem Einkommen, etwa in der Elternzeit oder nach einem Jobwechsel mit Lücke, kann der Topf doch nicht voll sein. Dann zählt jeder Euro.

  • Eigenständige BU: Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
  • Rürup-BU mit BUZ: gleiche Anlage, aber bei den Altersvorsorgeaufwendungen, also dem oberen Block.
  • Betriebliche BU: nichts eintragen, läuft schon über die Gehaltsabrechnung.

Ein Detail, das oft untergeht: Wenn die BU-Rente bereits läuft und du eine abgekürzte Leibrente beziehst, musst du sie in der Anlage R angeben, mit der Laufzeit. Das Finanzamt berechnet den Ertragsanteil dann selbst. Vergisst du die Angabe, schätzt es im Zweifel höher, und das holst du nur mit Mühe zurück.

Ein letzter, sehr konkreter Rat aus der Praxis: Bevor du eine bestehende eigenständige BU gegen eine vermeintlich steuergünstige Kombilösung tauschst, lass beide Varianten einmal komplett durchrechnen, also Beitrag heute und Netto-Rente im Leistungsfall nebeneinander. Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem sich der Wechsel für einen normalen Angestellten am Ende wirklich gelohnt hat. Die paar Euro vorn sind den hohen Steuerbiss hinten fast nie wert.

Häufige Fragen

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?+

Grundsätzlich ja, als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Anlage Vorsorgeaufwand. In der Praxis bringt es bei Angestellten fast nie etwas, weil der Höchstbetrag von 1.900 Euro schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht ist. Bei Selbstständigen mit 2.800 Euro Höchstbetrag ist manchmal noch Luft.

Muss ich die BU-Rente versteuern?+

Ja, aber bei der klassischen selbstständigen BU nur mit dem Ertragsanteil. Bei einer Laufzeit der Rente von 15 Jahren sind das 16 Prozent, der Rest bleibt steuerfrei. Bei einer Rürup- oder Betriebsrenten-BU wird dagegen fast die volle Rente besteuert.

Wo trage ich die BU in der Steuererklärung ein?+

Eine eigenständige BU kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Eine BU als Zusatz zur Rürup-Rente trägst du als Altersvorsorgeaufwendung ein, dort gelten viel höhere Grenzen.

Was bringt mehr Steuervorteil, eine eigene BU oder die Rürup-BU?+

Bei den Beiträgen gewinnt fast immer die Rürup-BU, weil 2026 bis zu 30.826 Euro absetzbar sind. Dafür wird im Leistungsfall fast die ganze Rente besteuert. Eine eigenständige BU spart bei den Beiträgen kaum, lässt dir aber im Ernstfall netto deutlich mehr.

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