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Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout: Schutz für die Psyche

Von Dr. Katrin HoffmannAktualisiert am 5. Juni 20267 Min. Lesezeit

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout: warum Z73.0 allein nicht reicht, wann die BU zahlt und wie du deinen Leistungsantrag rechtssicher aufbaust.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout: Schutz für die Psyche
Inhaltsverzeichnis
  1. Burnout ist eine Beschreibung, keine Diagnose mit Krankheitswert
  2. Wann zahlt die BU bei Burnout wirklich?
  3. Warum Versicherer bei Burnout genauer hinschauen
  4. Was den Antrag trägt, und was ihn kippt
  5. Das Märchen vom Musterurteil
  6. Diese Unterlagen entscheiden, nicht das Gefühl der Erschöpfung
  7. Wenn das Nein kommt

“Ich habe doch ein Attest mit Burnout, warum stellt sich die Versicherung quer?” Den Satz höre ich in meiner Kanzlei seit Jahren, und er trifft den wunden Punkt sofort. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout ist medizinisch gesehen eine Grauzone: Burnout ist gar keine Krankheit im klassischen Sinne. Im internationalen Diagnoseschlüssel ICD-10, nach dem in Deutschland abgerechnet wird, steht der Begriff unter Z73.0, “Ausgebranntsein”, in der Gruppe der Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung. Nicht unter den F-Diagnosen, in denen die psychischen Erkrankungen geführt werden. Genau diese eine Ziffer entscheidet erstaunlich oft darüber, ob ein Leistungsantrag durchgeht oder im Papierkorb landet.

Ich vertrete seit über zehn Jahren Versicherte gegen ihre BU-Versicherer, meistens dann, wenn schon abgelehnt wurde. Was ich beim Thema Burnout immer wieder sehe: Die Menschen sind echt krank, völlig erschöpft, oft seit Monaten nicht mehr arbeitsfähig. Und trotzdem scheitern sie, weil ihre Akte das Falsche beweist.

Burnout ist eine Beschreibung, keine Diagnose mit Krankheitswert

Das klingt hart, ist aber der Kern. Ein Versicherer leistet nicht, weil auf einem Zettel “Burnout” steht. Er leistet, wenn eine Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und diese dich an deinem Beruf hindert. Z73.0 beschreibt eine Lebenslage, kein abgrenzbares Krankheitsbild mit definierten Symptomen und Behandlungspfaden.

In der Praxis steckt hinter einem ärztlich attestierten Burnout fast immer etwas, das sehr wohl eine Diagnose ist:

Für die BU ist das der entscheidende Schritt. Solange im Befund nur “Burnout” oder “Z73.0” steht, hat der Versicherer ein leichtes Spiel. Sobald die behandelnde Ärztin sauber eine F-Diagnose mit Verlauf und Schwere dokumentiert, steht plötzlich eine anerkennungsfähige Erkrankung im Raum. Ich rate jedem dringend, mit dem Behandler genau über die Formulierung im Befundbericht zu sprechen. Das ist keine Trickserei, sondern die korrekte Benennung dessen, was ohnehin vorliegt.

Wann zahlt die BU bei Burnout wirklich?

Die Leistungsbedingung der Berufsunfähigkeitsversicherung steht in fast jedem aktuellen Vertrag fast wortgleich. Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die Erkrankung ausgestaltet war, voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.

Drei Dinge müssen also zusammenkommen, und keines davon ist der Begriff Burnout:

  • eine Diagnose mit Krankheitswert, nachvollziehbar dokumentiert,
  • ein konkreter Funktionsverlust in deinem echten Arbeitsalltag,
  • eine Prognose, dass dieser Zustand voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr anhält.

Beim Funktionsverlust werden die meisten Anträge gewonnen oder verloren. Eine Bürokauffrau mit Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und Erschöpfung muss aufschreiben, was sie an einem normalen Tag tun muss und was davon nicht mehr geht. Acht Stunden Bildschirmarbeit unter Termindruck, parallel Telefon, ständige Unterbrechungen. Wenn sie nach zwanzig Minuten den Faden verliert und nach einer Stunde völlig leer ist, dann ist das die 50-Prozent-Grenze, nicht das Wort Burnout.

Warum Versicherer bei Burnout genauer hinschauen

Psychische Erkrankungen sind seit Jahren der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Laut Deutscher Rentenversicherung gehören psychische Störungen zu den führenden Ursachen für Erwerbsminderungsrenten. In den Leistungsstatistiken der großen Versicherer liegt die Psyche regelmäßig auf Platz eins, je nach Anbieter bei rund einem Drittel bis über 40 Prozent der anerkannten Fälle. Gleichzeitig ist die Erschöpfung das Leiden, bei dem am meisten getrickst werden könnte, und das wissen die Versicherer.

Eine Depression zeigt sich nicht im Röntgenbild. Sie schwankt, hat gute und schlechte Tage, und es gibt keinen Laborwert dafür. Deshalb wird hier häufiger ein Gutachten angeordnet als bei einem gebrochenen Bein. Zwei Begriffe sollten Sie kennen, bevor Sie in so einen Termin gehen: Aggravation meint, dass vorhandene Beschwerden überzeichnet dargestellt werden, Simulation meint frei erfundene Beschwerden. Der Vorwurf der Aggravation steht in vielen Ablehnungen. Tückisch daran ist, dass das Gefühl “ich schaffe gar nichts mehr” bei einer Depression selbst ein Symptom sein kann und nicht automatisch Übertreibung. Antworten Sie im Gutachten ehrlich und konsistent. Wer sich künstlich kränker macht, fällt in den üblichen Validierungstests fast immer auf und liefert die Ablehnungsbegründung gleich mit.

Was den Antrag trägt, und was ihn kippt

Hier ist die Tabelle, die ich gern an den Anfang jeder Beratung stelle. Sie zeigt nicht “zahlt ja oder nein”, sondern woran es im Einzelfall hängt.

Konstellation Tendenz Warum
Attest “Burnout” / Z73.0, keine F-Diagnose meist Ablehnung keine Erkrankung mit Krankheitswert dokumentiert
Depressive Episode F32/F33, Therapie läuft, Tätigkeit konkret beschrieben Anerkennung wahrscheinlich Diagnose, Behandlung und Funktionsverlust greifen ineinander
Klare Diagnose, aber Beruf nur abstrakt benannt oft Ablehnung 50-Prozent-Schwelle nicht belegbar
Krankschreibung vorhanden, keine Behandlung begonnen oft Ablehnung Mitwirkung und Prognose fehlen
Psychotherapie vor Abschluss im Antrag verschwiegen Anfechtung des Vertrags Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Den fünften Punkt erlebe ich besonders bitter. Eine Mandantin, Mitte dreißig, hatte Jahre vor Vertragsschluss eine kurze Gesprächstherapie nach einer Trennung gemacht und sie im Antrag nicht angegeben, weil sie sie für unwichtig hielt. Als sie später mit einer schweren Erschöpfungsdepression einen Leistungsantrag stellte, fand der Versicherer die alte Behandlung in den Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Er focht den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung an. Sieben Jahre Beiträge, und im Ernstfall kein Schutz. Wäre die Therapie damals angegeben worden, hätte es höchstens einen Zuschlag oder eine Wartezeit gegeben. Wer sich unsicher ist, wie Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung korrekt beantwortet werden, sollte das unbedingt vor Vertragsschluss klären — genauso wie die Frage, ob ein Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich ist.

Das Märchen vom Musterurteil

Viele suchen nach einem “Musterurteil, das Burnout als Berufsunfähigkeit anerkennt”, und ich verstehe das. Die Wahrheit ist unbequemer: Ein solches Urteil gibt es nicht, und es kann es nicht geben. Gerichte entscheiden im Versicherungsrecht immer den Einzelfall. Geprüft wird, ob eine Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und ob die konkrete Berufsausübung nachweisbar zu mindestens 50 Prozent unmöglich ist. Der Begriff auf dem Attest spielt vor Gericht keine tragende Rolle.

Was die Rechtsprechung aber durchaus stützt: Der Versicherer darf eine schwankende psychische Erkrankung nicht auf den besten Tag herunterrechnen, und er muss die Berufstätigkeit so zugrunde legen, wie sie tatsächlich ausgeübt wurde, nicht in einer geschönten Idealform. Und er darf eine sogenannte abstrakte Verweisung auf irgendeinen anderen denkbaren Beruf nur dann ins Spiel bringen, wenn der Vertrag das überhaupt vorsieht. In modernen Tarifen ist dieser Verzicht auf die abstrakte Verweisung Standard. Wer einen alten Vertrag hat, sollte genau dort hineinschauen.

Diese Unterlagen entscheiden, nicht das Gefühl der Erschöpfung

Es geht nicht darum, dass Sie sich schlecht fühlen. Es geht darum, dass die Akte beweist, was Sie nicht mehr können. Über 40 Prozent der gescheiterten Leistungsanträge scheitern übrigens nicht an der Krankheit, sondern an fehlenden Unterlagen oder daran, dass Versicherte den Kontakt zum Versicherer abbrechen, weil ihnen die Kraft fehlt. Das ist verständlich und gleichzeitig der teuerste Fehler überhaupt.

Was wirklich trägt:

  • ein ausführlicher fachärztlicher Befundbericht mit F-Diagnose, Verlauf, Schweregrad, bisherigen Therapien und einer Prognose, nicht nur das Wort Burnout,
  • eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung Ihres Berufs, am besten von Ihnen verfasst und vom Arbeitgeber gegengezeichnet, mit Prozentanteilen der einzelnen Aufgaben,
  • der Nachweis einer leitliniengerechten Behandlung, also Psychotherapie und gegebenenfalls Medikation, sauber dokumentiert,
  • eine lückenlose Krankengeschichte aus Patientenakte und Versichertenkonto der Krankenkasse, damit Sie keine Überraschung erleben, die der Versicherer kennt und Sie nicht.

Ein praktischer Tipp, den ich jedem Mandanten gebe: Führen Sie über zwei, drei Wochen ein nüchternes Tagesprotokoll. Wann stehen Sie auf, wie lange halten Sie Konzentration durch, wann brechen Sie ab. Nicht die schlimmste Stunde, sondern der Durchschnitt. Gutachter und Gerichte merken sofort, ob jemand auswendig gelernte Schlagworte abruft oder einen echten Alltag schildert.

Wenn das Nein kommt

Eine Ablehnung ist keine Endstation, sondern die Position des Versicherers, und so behandle ich sie auch. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, jede Ablehnung schriftlich begründen zu lassen und die Gutachtenakte anzufordern — darauf haben Sie ein Recht. Gehen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin durch, an welchen Stellen das Gutachten von ihrer Einschätzung abweicht, und lassen Sie sie eine fachliche Stellungnahme schreiben. Ein Behandler, der Sie über Jahre kennt, wiegt fachlich oft schwerer als ein Gutachter, der Sie zwei Stunden gesehen hat.

Noch ein Punkt, den kaum ein Ratgeber erwähnt: Wird Ihr Antrag anerkannt, zahlt der Versicherer in der Regel rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab Antragstellung. Bei einem Burnout, der sich über Monate aufgebaut hat, kann das ein erheblicher Nachzahlungsbetrag sein. Streiten Sie deshalb auch um das richtige Eintrittsdatum, nicht nur um das Ob.

Wenn Sie gerade in einem Burnout stecken und an Ihre BU denken, fangen Sie mit dem leisesten Schritt an: Bitten Sie Ihre Ärztin, im nächsten Befundbericht die zugrunde liegende Diagnose klar zu benennen, statt es bei Z73.0 zu belassen. Diese eine Zeile ist später mehr wert als jeder Schriftsatz von mir.

Häufige Fragen

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Burnout?+

Sie kann zahlen, aber nicht wegen der Diagnose Burnout an sich. Burnout läuft im ICD-10 unter Z73.0, einem Problem der Lebensbewältigung, nicht als eigenständige Krankheit. Geleistet wird, wenn dahinter eine behandlungsbedürftige Erkrankung steht, meist eine depressive Episode oder eine Erschöpfungsdepression, und diese dich voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent an deinem Beruf hindert.

Warum reicht die Diagnose Burnout allein nicht für die BU-Rente?+

Weil Z73.0 keine Funktionseinschränkung beschreibt, sondern eine Lebenslage. Der Versicherer prüft nicht das Etikett, sondern den konkreten Funktionsverlust im zuletzt ausgeübten Beruf. Ohne eine fachärztliche Diagnose mit Krankheitswert und ohne Beschreibung, welche Tätigkeiten du nicht mehr schaffst, fehlt die Grundlage für eine Leistung.

Gibt es ein Musterurteil, das Burnout als Berufsunfähigkeit anerkennt?+

Ein Urteil, das pauschal Burnout anerkennt, gibt es nicht und kann es nicht geben, weil Gerichte immer den Einzelfall und die konkrete Funktionseinschränkung prüfen. In der Rechtsprechung entscheidend ist regelmäßig, ob eine Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und ob die Berufsausübung nachweisbar zu mindestens 50 Prozent unmöglich ist, nicht der Begriff auf dem Attest.

Zahlt die BU auch die Psychotherapie?+

Nein, die Berufsunfähigkeitsversicherung erstattet keine Therapiekosten, das ist Sache der Krankenversicherung. Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn du berufsunfähig bist. Eine dokumentierte, leitliniengerechte Therapie ist aber wichtig, weil der Versicherer eine ernsthafte Behandlung erwarten darf und das Fehlen einer Behandlung gegen dich ausgelegt werden kann.

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